Diese Corona-Verfügungen haben die Kommunen nach dem Anstieg erlassen
Die Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt wurde wieder eingeführt, private Feiern sind wieder stärker reglementiert.

Von Alexander Rechner
Neckar-Odenwald-Kreis. Die Zahl der Corona-Infektionen steigt von Tag zu Tag. Seit Mitte der Woche gilt auch im Neckar-Odenwald-Kreis die Vorwarnstufe. Um die Infektionslage im Griff zu behalten, haben die Städte und Gemeinden des Landkreises als zuständige Ortspolizeibehörden ihre Corona-Vorschriften verschärft und sogenannte Allgemeinverfügungen erlassen.
Diese Allgemeinverfügungen regeln nicht nur eine ausgeweitete Maskenpflicht, sondern auch die Obergrenze von Personen bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. So zieht auch die Große Kreisstadt Mosbach im Kampf gegen das Coronavirus die Zügel an und verschärft die Bestimmungen.
Von Samstag an gelten wieder strengere Regelungen, wie etwa eine Maskenpflicht im Altstadtkern und damit auch auf dem Wochenmarkt. Bei privaten Feierlichkeiten wie Hochzeiten oder Geburtstagen in angemieteten Räumen dürfen nicht mehr als 25 Personen zusammenkommen, in Privaträumen sind maximal 15 Personen erlaubt. Untersagt sind öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 250 Teilnehmern.
Die Maskenpflicht gilt für den Mosbacher Altstadtkern, also in dem Innenstadtbereich, der von der Einmündung Hauptstraße / Bundesstraße 27, Gartenweg, An der Bachmühle, Am Oberen Graben, Alte Bergsteige, Zwingerstraße, Renzstraße und Martin-Butzer-Straße begrenzt ist. Dort muss ab sofort auch im Freien eine Maske getragen werden, die Mund und Nase bedeckt – unabhängig davon, wie weit andere Menschen entfernt sind, und ob jemand steht, geht oder sitzt. Und zwar von 6 bis 22 Uhr. Darüber hinaus gilt auf dem Wochenmarkt in Neckarelz donnerstags von 8 bis 16 Uhr eine Maskenpflicht. Schilder sollen künftig auf das Gebot in Mosbach hinweisen.
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"Für die Stadtverwaltung Mosbach haben der Schutz und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität", sagte Oberbürgermeister Michael Jann gegenüber der Rhein-Neckar-Zeitung. Der Rathauschef appelliert in diesen Zeiten an alle Mosbacher: "Meiden Sie wo immer möglich soziale Kontakte, halten Sie sich an die AHA+L-Regeln und helfen Sie mit, die weitere Ausbreitung des Virus zu minimieren."
Im benachbarten Obrigheim wurden ebenfalls private Veranstaltungen eingeschränkt: In angemieteten Räumen dürfen sich nicht mehr als 50 Personen treffen, in privaten Räumlichkeiten sind es maximal 25 Menschen (mit Ausnahme: Die Teilnehmer gehören nicht mehr als zwei Haushalten an). In der Allgemeinverfügung wird ebenfalls empfohlen, "alle nicht notwendigen sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren".
Auch in anderen Städten und Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis sind am Freitag Allgemeinverfügungen erlassen worden. Was die neuen Bestimmungen konkret für den Einzelnen bedeuten, ist auf den jeweiligen Internetseiten der Kommunen veröffentlicht. Die Bürgerinnen und Bürger sollten sich daher auf den Homepages der Städte und Gemeinden versichern, ob ihre geplanten Veranstaltungen noch zulässig sind.