Mannheim

Gastwirtin scheitert mit Antrag gegen Sperrzeitregel (Update)

Auch in Mannheim wurden die Corona-Regeln verschärft. Gericht sieht Verminderung der Zahl der Kontakte als als Grund.

16.10.2020 UPDATE: 23.10.2020 19:12 Uhr 2 Minuten, 40 Sekunden
Mundschutz-Masken. Foto: dpa

Karlsruhe. (dpa) Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Freitag einen Antrag einer Gastwirtin gegen die Sperrzeitregelung in Mannheim abgelehnt. Die Klägerin hatte sich gegen die Vorverlegung der Sperrzeit für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten auf 23 Uhr gewandt.

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass bereits die bloße Verkürzung der Öffnungszeiten die Zahl der Kontakte zwischen unbekannten Personen oder Personen aus verschiedenen Haushalten vermindere, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Es sei dafür auch nicht von Bedeutung, dass eine Ansteckungsgefahr nicht von der Uhrzeit abhänge. Die Sperrfrist sei unter anderem auch deshalb zulässig, weil die Bereitschaft, sich an Hygiene- und Verhaltensvorschriften zu halten, in den Nachtstunden abnehme.

Die Einschränkung ist aus Sicht des Gerichts vom Umfang her moderat, befristet und werde bei hinreichend sinkender Inzidenz automatisch unwirksam, heißt es in einer Mitteilung. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Gastwirtin kann Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen (1 K 4274/20).

Auch das Verwaltungsgericht in Freiburg lehnte einen Einspruch gegen die verhängte Sperrzeit in Freiburg ab. Die Verwaltungsrichter bestätigten mit dem Urteil die Verlängerung der Sperrzeit auf 23 bis 6 Uhr, die das Gesundheitsamt für den Landkreis und für die Stadt Freiburg am 21. Oktober beschlossen hatte. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, trägt dieser Schritt zu einer Reduzierung der Kontakte bei, was wiederum Gelegenheiten zur Übertragung des Virus einschränke.

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Die Gastronomen aus Freiburg und Müllheim hatten dagegen geklagt. Sie hatten den Sinn der verlängerten Sperrstunde infrage gestellt, da die Regelung zu einer Verlagerung hin zu privaten Feiern führe. Das Gericht widersprach und argumentierte, dass auch private Feiern von mehr als zehn Personen nach der Corona-Verordnung des Landes verboten sind. Außerdem könne nicht zwangsläufig davon ausgegangen werden, dass Gäste von Kneipen und Lokalen nach Beginn der Sperrstunde in privaten Räumen weiter feiern. Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig.

Update: Dienstag, 27. Oktober 2020, 19.30 Uhr


Maskenpflicht in der Innenstadt und Sperrstunde für Gastronomie

Von Olivia Kaiser

Mannheim. Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, Sperrzeiten für die Gastronomie und Unterstützung von der Bundeswehr: Mannheim ist seit Donnerstag Corona-Risikogebiet. Die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 wurde an diesem Tag mit 56,7 weit überschritten, am Freitag lag sie bei 58,3. Deshalb treten am Samstag, 17. Oktober, weitere Corona-Einschränkungen in Kraft. So gilt an besonders frequentierten Plätzen in der Innenstadt, wie den Planken, dem Markt- und Paradeplatz oder der Kunststraße eine Maskenpflicht. Auch Schüler ab der fünften Klasse müssen im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Zudem gibt es weitere Einschränkungen, was die Personenzahl bei öffentlichen Veranstaltungen und privaten Feiern angeht. Bei öffentlichen Veranstaltungen in Innenräumen dürfen nicht mehr als 100 Personen zusammenkommen. "Dies gilt nicht, soweit es sich um eine Einrichtung mit festem Veranstaltungsprogramm und einem bestehenden und abgenommenen Hygienekonzept handelt", führt die Allgemeinverfügung weiter aus. Privatfeiern werden auf maximal zehn 10 Personen begrenzt, die aus höchstens zwei unterschiedlichen Haushalten stammen dürfen. Für Gastronomie und Vergnügungsstätten gilt eine Sperrzeit ab 23 Uhr, an den Wochenenden tritt ein Alkohol-Straßenverkaufsverbot zwischen 22 und 6 Uhr in Kraft.

"Die steigenden Fallzahlen sind besorgniserregend, weil nicht gesichert werden kann, dass vulnerable Gruppen auf Dauer zu schützen sind. Derzeit werden Patienten wegen schwerer Verläufe einer Corona-Infektion auf Intensivstationen behandelt – auch in Mannheim", erklärte Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD). Anzunehmen, dass das Virus inzwischen harmloser ist als im Frühjahr, könne ein fataler Fehler sein. Überwiegend fänden Infektionen mit dem Coronavirus durch direkte, nahe Kontakte, insbesondere im Privatbereich, statt.

Wenn man die Zahlen wieder nach unten bringen und sichern wolle, dass Einschränkungen wieder aufgehoben werden können, müsse man die Sozialkontakte reduzieren. "Nur wenn möglichst alle einen Beitrag leisten, können wir Weihnachten und Silvester zumindest einigermaßen so verbringen, wie wir es gewohnt sind", appellierte Kurz an die Bürger.

Am Freitag meldete das Gesundheitsamt 31 weitere Infektionen, sodass es derzeit 244 akute Covid-19-Fälle in Mannheim gibt. Aufgrund des weiteren Anstiegs an Corona-Neuinfektionen hat die Stadtverwaltung Soldaten der Bundeswehr angefordert, die das Gesundheitsamt unterstützen sollen. Durch den Anstieg an Neuinfektionen ist auch die Zahl der nachzuverfolgenden Kontaktpersonen stark angestiegen, sodass der Mehraufwand nicht mehr durch das vorhandene Personal und die bereits hinzugezogenen Hilfskräfte gedeckt werden kann. Die Soldaten sollen bei der Kontaktaufnahme mit positiv getesteten Bürgern sowie deren Kontaktpersonen helfen. Der Einsatz ist ab dem 22. Oktober vorgesehen.

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