Corona-Schutz

Ist ein Schal ein Mund-Nasen-Schutz?

Jeder Schal, der Partikel abfängt, gilt als zulässig.

15.10.2020 UPDATE: 16.10.2020 17:20 Uhr 1 Minute, 2 Sekunden
Katja Kipping
Katja Kipping, Parteivorsitzende der Linken, trägt einen Schal als Mund-Nasen-Bedeckung. Foto: Michael Kappeler/dpa

Heidelberg. (ani) Wann ist ein Schal ein Tuch – und was gilt eigentlich als zulässige Mund-Nasen-Bedeckung? Mit dieser Frage wandte sich Simone B. an die RNZ. Denn als sie kürzlich in einer Tankstelle in Bergheim war und ihren dicken Schal als Mund-Nasen-Bedeckung ums Gesicht wickelte, wurde sie von der Tankstellen-Angestellten ermahnt. Ein Schal sei kein Tuch und nur ein Tuch anstelle eines gängigen Mund-Nasen-Schutzes sei zulässig. Sollte das Ordnungsamt vorbeikommen und Simone B. mit ihrem Schal dort sehen, müsse die Tankstelle die Strafe zahlen.

Doch stimmt das überhaupt?

Nein. Auf RNZ-Anfrage erklärt ein Stadtsprecher: "Eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung ist jede Bedeckung vor Mund und Nase, die aufgrund ihrer Beschaffenheit – unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie – geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern. Damit ist auch ein Schal, der über Mund und Nase getragen wird, zulässig."

Zudem teilt die Stadt mit, dass, wer sich in einem Geschäft ohne Mund-Nasen-Schutz aufhält, in eigener Verantwortung gegen die Maskenpflicht verstößt – und mit Bußgeldern zu rechnen hat.

"Der Ladenbesitzer kann Personen den Zutritt bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht verweigern." Er muss aber nicht die Kosten tragen, wenn Ladengäste gegen die Maskenpflicht verstoßen. Aktuell kontrollieren beim Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt über 16 Mitarbeitende im Zwei-Schicht-Betrieb, ob die Corona-Regeln – Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen – in den Geschäften, Restaurants und Bars eingehalten werden.

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Bisher wurden in Heidelberg circa 860 Verwarnungs- und Bußgelder wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung verhängt. In den letzten Wochen sei eine leichte Zunahme hinsichtlich der Verfahren bei Verstoß gegen die Maskenpflicht festzustellen. Dann werden 70 Euro fällig – bisher musste dieser Betrag in 120 Fällen gezahlt werden.

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