Verletzt Baden-Württemberg die Grundrechte?
Björn-Steiger-Stiftung bereitet Verfassungsbeschwerde gegen das Rettungsdienstgesetz vor. Die neue Frist reiche nicht aus, um Leben zu retten.
Von Jacqueline Melcher
Karlsruhe. Trotz teils heftiger Kritik verabschiedete der baden-württembergische Landtag Mitte Juli das neue Rettungsdienstgesetz. Seit 2. August ist es in Kraft. Doch kaum zwei Wochen später regt sich erneut Protest. Die Björn Steiger Stiftung kündigt an, mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Gesetz
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