VGH lehnt Eilantrag gegen Masken- und Testpflicht an Schulen ab
Aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofs ist der Antrag unbegründet. Die Regelungen seien voraussichtlich rechtmäßig.

Mannheim. (dpa) Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat einen Eilantrag gegen die Masken- und Testpflicht an Schulen abgelehnt. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, hatte damit eine Fünftklässlerin aus dem Neckar-Odenwald-Kreis keinen Erfolg. Sie hatte in der Masken- und Testpflicht einen rechtswidrigen Eingriff in ihre Rechte gesehen. Aus Sicht des VGH ist der Antrag
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