Schülerbeförderung soll für Eltern nicht kostenfrei sein
Eltern aus dem Landkreis Tübingen hatten geklagt, weil sie jährlich 2400 Euro zahlen müssen
Mannheim. (dpa-lsw) Im Rechtsstreit um die Kosten der Schülerbeförderung im Südwesten hält der Verwaltungsgerichtshof eine Beteiligung der Eltern für angemessen. Weder Grundgesetz noch Landesverfassung legten nahe, dass solche indirekten Kosten nicht von den Eltern, sondern von der öffentlichen Hand getragen werden müssten, sagte der Vorsitzende Richter des 9. Senats, Andreas Ernst, am
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