Geschäft mit abgetrennter Fläche darf auch öffnen
Ein Modeladen in Ulm hatte seine Verkaufsfläche auf 800 von eigentlich 7000 Quadratmetern begrenzt. Die Corona-Verordnung verbiete eine solche Abtrennung nicht, urteilte nun das Verwaltungsgericht Sigmaringen.

Sigmaringen/Ulm. (dpa) Wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen, dürfen nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Sigmaringen auch größere Geschäfte ab sofort wieder öffnen. Per einstweiliger Anordnung erlaubte das Gericht einem großen Modeladen in Ulm, der sich gegen die Schließung gewehrt hatte, den Betrieb trotz der noch geltenden Corona-Regeln wieder aufzunehmen. Der Laden
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