Urteil in Missbrauchsprozess - "Er war der Schlimmste"
10 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für 41-Jährigen

Von Jürgen Ruf
Freiburg. Der Junge hat die Tat einer Polizistin anvertraut. "Er war der Schlimmste", sagte der heute Neunjährige über den Angeklagten. Am Donnerstag nahm der 41 Jahre alte Deutsche vor dem Landgericht Freiburg sein Urteil entgegen: zehn Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Zudem muss er dem Richterspruch zufolge 12.500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Nach dem jahrelangen Missbrauch des Kindes im Raum Freiburg ist der 41-Jährige der erste Verdächtige, der verurteilt wurde. Weitere Prozesse folgen. Es gibt in dem Fall insgesamt acht Tatverdächtige aus dem In- und Ausland.
Das Urteil nimmt der Mann äußerlich regungslos entgegen. Mitleid mit dem Opfer, heißt es in der Urteilsbegründung, habe er nicht gezeigt - auch nicht bei seinem umfassenden Geständnis, für das die Öffentlichkeit in dem Prozess ausgeschlossen worden war. Er sprach demnach emotionslos von den brutalen Taten.
"Er hat ein Kind, das er nicht kannte, zum Sex benutzt", sagt der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin über den Gelegenheitsarbeiter, der wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft ist. Der aus Staufen bei Freiburg stammende Junge habe sich nicht wehren können, habe "Schmerzen und massiven Ekel" verspürt und dies auch geäußert. Dennoch habe der heute 41-Jährige nicht von ihm abgelassen, ihn sexuell missbraucht, geschlagen und beleidigt. In zwei Fällen habe er den Jungen vergewaltigt. Eine der Taten habe 20 Minuten gedauert und sich im Kinderzimmer des Jungen abgespielt. Dieser sei gefesselt gewesen, mit zwei Kameras seien die Taten gefilmt worden. Für das Kind sei es ein Martyrium gewesen.
Mutter und Stiefvater waren im Raum nebenan. Der Stiefvater hat sich direkt im Anschluss an dem Jungen vergangen, wie er vor Gericht zugab. Bei der ersten Tat hatte der Junge vom nun verurteilten Täter 20 Euro erhalten, danach nichts mehr. Vorgestellt worden war er dem Jungen als Polizist.
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Der nun Verurteilte war einer von mehreren Männern, die sich an dem Kind vergingen. Dem Paar bezahlen musste er nichts. "Es war ein Freundschaftsdienst, weil wir uns kannten", sagte der Stiefvater des Jungen vor Gericht. Er ist in dem Fall Hauptbeschuldigter und zugleich Hauptbelastungszeuge.
Der erste Angeklagte muss nicht nur in Haft, sondern anschließend in Sicherungsverwahrung. Der psychiatrische Gutachter Hartmut Pleines, der aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes ebenfalls hinter verschlossenen Türen sprach, attestierte ihm ein hohes Rückfallrisiko, wie der Richter erklärt. Der Mann sei voll schuldfähig. Er stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Die Sicherungsverwahrung soll laut Gericht verhindern, dass er sich erneut an Kindern vergreift.