Bundesanwalt fordert Sicherungsverwahrung im Mordfall Lübcke
Der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke soll für die Tat eine lebenslange Haft verbüßen - so das Plädoyer der Ankläger. Trotz vieler offener Fragen zeigen sie keine Zweifel an der Schuld des Hauptangeklagten.
Frankfurt/Kassel (dpa) - Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer die härteste Strafe des deutschen Strafrechts gefordert.
Der Hauptangeklagte Stephan Ernst soll auch nach Verbüßen einer lebenslangen Freiheitsstrafe nicht freikommen.
"Nach unserer Ãœberzeugung ist bei dem Angeklagten Ernst
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