Urteil im Lübcke Prozess voraussichtlich am 28. Januar
Die Vorwürfe gegen Stephan Ernst sind schwer, die Anklage fordert die Höchststrafe für den mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke. Mit dem Urteil wird wegen Terminverschiebungen nun für den 28. Januar erwartet.
Frankfurt/Main (dpa) - Das Urteil im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird voraussichtlich am 28. Januar verkündet. Grund dafür sind Terminverschiebungen bei den Plädoyers der Verteidigung.
Ursprünglich war an diesem Donnerstag der Schlussvortrag der Anwälte des Hauptangeklagten Stephan Ernst vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt vorgesehen.
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