Plus Terminverschiebungen

Urteil im Lübcke Prozess voraussichtlich am 28. Januar

Die Vorwürfe gegen Stephan Ernst sind schwer, die Anklage fordert die Höchststrafe für den mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke. Mit dem Urteil wird wegen Terminverschiebungen nun für den 28. Januar erwartet.

14.01.2021 UPDATE: 14.01.2021 13:28 Uhr 1 Minute, 16 Sekunden
Prozess im Mordfall Lübcke
Der Hauptangeklagte Stephan Ernst neben seinem Verteidiger Mustafa Kaplan im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main. Foto: Boris Roessler/dpa-Pool/dpa

Frankfurt/Main (dpa) - Das Urteil im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird voraussichtlich am 28. Januar verkündet. Grund dafür sind Terminverschiebungen bei den Plädoyers der Verteidigung.

Ursprünglich war an diesem Donnerstag der Schlussvortrag der Anwälte des Hauptangeklagten Stephan Ernst vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt vorgesehen.

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