Plus Schutz gefordert

Minderheitenrat drängt auf Änderung des Grundgesetzes

Ein Staat lässt sich auch daran messen, wie er mit seinen Minderheiten umgeht. Artikel 3 des Grundgesetzes garantiert die Gleichheit aller Menschen. Minderheiten tauchen aber nicht explizit auf.

03.02.2020 UPDATE: 03.02.2020 09:38 Uhr 1 Minute, 7 Sekunden
Grundgesetz
Artikel 3 des Grundgesetzes legt die Gleichheit vor dem Gesetz fest. Foto: Jens Kalaene/dpa

Bautzen (dpa) - Der Minderheitenrat in Deutschland hält eine Änderung des Grundgesetzes in eigener Sache für erforderlich. Artikel 3 des Grundgesetzes soll demnach mit einer Klausel erweitert werden, in der der Schutz der nationalen Minderheiten in Deutschland explizit formuliert wird.

"Die Zeit ist reif dafür. Leider hat ein von Schleswig-Holstein eingebrachter Entschließungsantrag im

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