Bundesverfassungsgericht billigt Corona-Notbremse
Erstmals seit Ausbruch der Corona-Pandemie gibt das Bundesverfassungsgericht der Politik klare Leitlinien an die Hand. Der Schutz von Leben und Gesundheit rechtfertigt auch einschneidende Maßnahmen.
Karlsruhe (dpa) - Die zentralen Maßnahmen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes aus der dritten Pandemie-Welle sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Klagen ab, die sich gegen die im Frühjahr angeordneten Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schulschließungen richteten. Die Grundrechtseingriffe seien durch "überragend wichtige
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