Plus Oberlandesgericht München

Facebook muss beim Kommentar-Löschen Meinungsfreiheit achten

München (dpa) - Facebook darf nach einer einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts München beim Löschen von Kommentaren der Meinungsfreiheit seiner Nutzer keine engeren Grenzen setzen, als staatliche Stellen dies dürften.

06.09.2018 UPDATE: 06.09.2018 17:38 Uhr 1 Minute, 21 Sekunden
Löschzentrum von Facebook
Blick ins Löschzentrum von Facebook in einem Service-Center in Berlin. Foto: Soeren Stache

München (dpa) - Facebook darf nach einer einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts München beim Löschen von Kommentaren der Meinungsfreiheit seiner Nutzer keine engeren Grenzen setzen, als staatliche Stellen dies dürften.

Vor Gericht ging es um eine umstrittene Äußerung der bayerischen AfD-Politikerin Heike Themel, die von Facebook mit Verweis auf die eigenen Gemeinschaftsstandards

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