Plus Listenstreit

AfD: Was hat Sachsens Verfassungsgerichtshof entschieden?

War die Kandidatenaufstellung der AfD für die Landtagswahl in Sachsen rechtens und wie viele Kandidaten dürfen nun auf der Landesliste stehen? Am Freitag hat der Verfassungsgerichtshof in Leipzig seine Entscheidung verkündet.

16.08.2019 UPDATE: 16.08.2019 18:33 Uhr 3 Minuten, 8 Sekunden
Urteil um Listenstreit der AfD
Sachsens AfD-Landesvorsitzender Jörg Urban (r) bei der Verhandlung des Landesverfassungsgerichtshofes. Foto: Sebastian Willnow

Leipzig (dpa) - War die Entscheidung des sächsischen Landeswahlausschusses rechtens, die Kandidatenliste der AfD um etwa zwei Drittel einzukürzen?

Die Antwort steht fest: Die Plätze 19 bis 30 der ursprünglich 61 Plätze umfassenden Landesliste hätte der Wahlausschuss nicht streichen dürfen, den Rest wegen formaler Mängel allerdings schon. Damit bestätigten die Richter eine Entscheidung,

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