Plus Landgericht München

Kooperation zwischen Spahn-Ministerium und Google untersagt

Ein nationales Gesundheitsportal des Bundes ploppt bei einer Google-Suche nach Krankheiten prominent in einer Infobox auf. Richter sagen jetzt zu der Kooperation: Kartellverstoß.

10.02.2021 UPDATE: 10.02.2021 14:33 Uhr 2 Minuten, 48 Sekunden
Google
Nach Eilanträgen von Burda darf das Gesundheitsministerium nicht mit Google kooperieren - zumindest vorerst. Foto: Marcio Jose Sanchez/AP/dpa

München (dpa) - Das Landgericht München hat eine Kooperation zwischen dem Bund und dem Internetkonzern Google zu einem Gesundheitsportal vorläufig untersagt.

Die Richter gaben am Mittwoch zwei Anträgen auf einstweilige Verfügungen gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesgesundheitsministerium, und den US-Konzern im Wesentlichen statt, wie das Gericht mitteilte. Die Urteile

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+