Plus Grundrechte nicht verletzt

Kein Schutz für Wucher: Karlsruhe billigt Mietpreisbremse

Vor allem in Großstädten wird Wohnen immer teurer. Die Politik steuert mit der Mietpreisbremse gegen - mit Fug und Recht, sagt nun Karlsruhe. Ist das auch ein Freibrief für die geplante Verschärfung?

20.08.2019 UPDATE: 20.08.2019 09:43 Uhr 2 Minuten, 58 Sekunden
Mietwohnungen in Frankfurt
Laut Mietpreisbremse darf die Miete bei neuen Verträgen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht mehr als zehn Prozent über der «ortsüblichen Vergleichsmiete» liegen. Foto: Arne Dedert

Karlsruhe (dpa) - Die umstrittene Mietpreisbremse für besonders begehrte Wohngegenden ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Die 2015 eingeführten Vorschriften verstießen weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz, teilte das Bundesverfassungsgericht mit.

Die Karlsruher Richter wiesen demnach die Klage einer

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