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Strafe muss sein? - Karlsruhe urteilt zu Hartz-IV-Sanktionen

Wer auf Hartz IV ist, bekommt vom Staat gerade das Nötigste. Und die Jobcenter können den Geldhahn noch weiter zudrehen. Bringt das Menschen in Arbeit - oder verfassungswidrig in Existenznot?

05.11.2019 UPDATE: 05.11.2019 07:23 Uhr 3 Minuten, 18 Sekunden
Hartz-IV-Sanktionen
Das Bundesverfassungsgericht urteilt über unkooperative Hartz-IV-Bezieher. Foto: Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa

Karlsruhe (dpa) - Erst streicht ihm das Jobcenter 117,30 Euro im Monat, bei der nächsten Verfehlung 234,60 Euro: Dass er bei der Arbeitssuche nicht kooperiert, wie er soll, hat für einen Hartz-IV-Empfänger in Erfurt 2014 schmerzhafte Folgen. Bei weitem kein Einzelschicksal.

Aber darf der Staat das überhaupt: Menschen, die eh von der Hand in den Mund leben, den Geldhahn zudrehen? Damit

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