Seenotretter-Schiffe dürfen auslaufen
Seit August sitzen zwei Schiffe der Flüchtlingshilfsorganisation Mare Liberum im Mittelmeer fest. Grund ist eine Verfügung des Bundesverkehrsministeriums. Doch die ist gar nicht rechtens, wie jetzt ein Gericht feststellt.
Hamburg (dpa) - Das Bundesverkehrsministerium darf zwei Schiffe der Flüchtlingshilfsorganisation Mare Liberum nicht länger im Mittelmeer festsetzen. Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg vom Freitag sind die sogenannten Festhalteverfügungen rechtswidrig (Az. 5 E 3819/20).
Das Gericht gab damit einem Eilantrag des Berliner Vereins Mare Liberum statt, der die
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