"Weibliches" Justizministeriums-Gesetz nun doch "männlich"
Das Bundesjustizministerium hatte mit einem mit weiblichen Endungen formulierten Gesetzentwurf für Aufsehen gesorgt. Nun wurde der Entwurf angepasst.
Berlin (dpa) - Der vom Bundesjustizministerium zunächst mit weiblichen Endungen formulierte Entwurf für ein neues Insolvenzrecht hat das Kabinett in der üblichen Form passiert - also mit männlichen Bezeichnungen.
Statt von "Geschäftsführerin", "Verbraucherin" und "Schuldnerin" ist nun von "Geschäftsführer", "Verbraucher" und "Schuldner" die Rede. In seiner Mitteilung zum
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