Gericht: Togoer darf nach Italien zurückgeschickt werden
Ein Flüchtling soll aus einer Unterkunft in Ellwangen geholt und abgeschoben werden. Nach massivem Widerstand von Migranten nimmt ihn die Polizei im zweiten Anlauf bei einer Razzia mit. Nun hatte Karlsruhe das letzte Wort.
Karlsruhe (dpa) - Ein in einer Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen mit großem Polizeiaufwand gefasster Asylsuchender aus Togo darf nach Italien zurückgebracht werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Montag entschieden (2 BvR 883/18).
Die Verfassungsbeschwerde sei mangels ausreichender Begründung unzulässig, hieß es. Die einstimmige Entscheidung des Gerichts ist
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