Noch kein Gesetzt für Hartz-IV-Sanktionen
Vor einem Jahr stellte das Bundesverfassungsgericht klar: Hartz-IV-Bezieher dürfen durch Sanktionen nicht zu hart getroffen werden. Wie ist die Praxis heute? Wann werden die Vorgaben aus Karlsruhe in ein Gesetz gegossen?
Berlin/Nürnberg (dpa) - Ein Jahr ist es her, dass das Bundesverfassungsgericht Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger stark eingeschränkt hat. Die Behörden dürfen ihnen wegen Verfehlungen nun nicht mehr so stark an den Geldbeutel gehen.
Jetzt pochen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Grünen und die FDP auf eine Umsetzung per Gesetz von dem, was die Karlsruher Richter vor einem Jahr
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