Eilanträge gegen Ausgangsbeschränkungen abgelehnt
Mit einem einheitlichen Vorgehen wollen Bund und Länder der Corona-Pandemie Einhalt gebieten. Dagegen gibt es viele Klagen. Die gegen die Ausgangsbeschränkungen hält das Bundesverfassungsgericht aber nicht für eilbedürftig.
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Corona-Notbremse abgelehnt. "Damit ist nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist", teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe aber mit.
Diese Frage müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Mehrere Kläger hatten beantragt, dass das
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