Bundestag muss sich mit Triage befassen
Die Corona-Pandemie bringt das Gesundheitswesen und seine Mitarbeiter immer wieder an ihre Grenzen. Was zu tun ist, wenn diese Grenzen überschritten werden, das muss nun die Politik klären.
Karlsruhe/Berlin (dpa) - Es sind Entscheidungen, die sich niemand wünscht: Wie umgehen mit Patienten, wenn die Möglichkeiten zu einer umfassenden Behandlung nicht mehr für alle ausreichen?
Der Bundestag muss "unverzüglich" Vorkehrungen treffen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer solchen Triage. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az. 1 BvR
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