Berlin: Rechtsreferendare dürfen Kopftuch oder Kippa tragen
Richter oder Staatsanwälte dürfen eigentlich keine religiösen Symbole tragen. Der Staat soll in Glaubensfragen neutral auftreten. Jetzt soll es aber Ausnahmen geben.

Berlin (dpa/bb) - Juristen in Ausbildung bei Berliner Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft dürfen in Verhandlungen nun religiöse Symbole wie Kopftuch, Kreuz oder Kippa tragen.
Das entschieden die Leitungen des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts von Berlin und Brandenburg sowie des Kammergerichts, wie die Justizverwaltung am Donnerstag mitteilte.
Demnach dürfen die
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