EuGH begrenzt Vorratsdatenspeicherung
Das massenhafte Speichern von Kommunikationsdaten ist ein zentrales Streitthema zwischen Sicherheitspolitikern und Bürgerrechtlern. Nun hat Europas höchstes Gericht geurteilt - und strenge Einschränkungen für den Zugriff festgelegt. Hat dies auch Folgen in Deutschland?
Luxemburg (dpa) - Sicherheitsbehörden in der EU dürfen die Telefon- und Internet-Verbindungsdaten der Bürger nicht ohne konkreten Verdacht auf Terrorismus oder eine schwere Straftat speichern lassen.
Eine pauschale Aufbewahrung durch Telekommunikationsunternehmen sei nicht zulässig, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem höchstrichterlichen Urteil.
Es gebe jedoch
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