BGH hebt Urteil im "Wolfsmasken-Prozess" auf
Der Fall sorgte für viel Aufsehen: Im Juni 2019 missbrauchte ein damals 45-jähriger Mann eine Elfjährige. Jetzt muss nach einer Entscheidung des BGH neu verhandelt werden.
München (dpa) - Im sogenannten Wolfsmasken-Prozess von München wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung eines Kindes muss neu verhandelt werden. Gegen das Urteil vom 13. Juli 2021 bestünden durchgreifende rechtlichen Bedenken, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe mit.
In dem Beschluss vom 22. März gab der BGH damit der Revision des Angeklagten
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