Plus Kriminalität

BGH hebt Urteil im "Wolfsmasken-Prozess" auf

Der Fall sorgte für viel Aufsehen: Im Juni 2019 missbrauchte ein damals 45-jähriger Mann eine Elfjährige. Jetzt muss nach einer Entscheidung des BGH neu verhandelt werden.

09.05.2022 UPDATE: 09.05.2022 12:58 Uhr 34 Sekunden
«Wolfsmasken-Prozess»
Der wegen schweren sexuellen Missbrauchs angeklagte Mann (l) 2021 vor Prozessbeginn im Landgericht. Jetzt muss neu verhandelt werden.

München (dpa) - Im sogenannten Wolfsmasken-Prozess von München wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung eines Kindes muss neu verhandelt werden. Gegen das Urteil vom 13. Juli 2021 bestünden durchgreifende rechtlichen Bedenken, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe mit.

In dem Beschluss vom 22. März gab der BGH damit der Revision des Angeklagten

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+