BGH: Neuer Bodenbelag muss Schallschutz erfüllen
Weil jeder Schritt auf den neu verlegten Fliesen zu hören ist, kommt der Nachbar in der Wohnung darunter nicht zur Ruhe. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden: Schallschutz muss sein.

Karlsruhe (dpa) - Von oben ist jeder Schritt zu hören, unten sind die Wohnungseigentümer genervt. Der Austausch von Teppich gegen Fliesen hat einen Nachbarschaftskrach ausgelöst.
In dem Fall aus Nordrhein-Westfalen hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden, dass die Grenzwerte des Trittschallschutzes eingehalten werden müssen, die im Baujahr der Wohnung galten. (V ZR
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