Elztal-Dallau. Sogenannte Rohmilch direkt aus dem Euter der Kühe darf aus Gesundheitsgründen nur in strengen Ausnahmefällen verkauft werden. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat es einem Bauern aus dem Neckar-Odenwald-Kreis verboten, Rohmilch seiner Kühe in größerem Stil über einen Automaten zu vertreiben. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit; das Urteil war bereits im November 2011 gefallen.
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