Plus Verfassungsgericht entscheidet

Gewerkschaftsmitglieder dürfen bevorzugt werden

Darf ein Tarifvertrag Gewerkschaftsmitglieder und nicht organisierte Mitarbeiter unterschiedlich behandeln? Das Bundesverfassungsgericht bejaht das - und weist eine Beschwerde zurück.

21.12.2018 UPDATE: 21.12.2018 12:23 Uhr 55 Sekunden
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Foto: Uli Deck

Karlsruhe (dpa) - Gewerkschaftsmitglieder und nicht in der Gewerkschaft organisierte Arbeitnehmer dürfen im Tarifvertrag unterschiedlich behandelt werden.

Dies verstoße nicht gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem heute in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Das gilt jedenfalls dann, wenn kein Zwang oder Druck zum Gewerkschaftsbeitritt ausgeübt wurde.

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