Hintergrund
Das Volksbegehren "Artenschutz – Rettet die Bienen" zielte auf Änderungen im baden-württembergischen Naturschutzgesetz sowie im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz ab. Ende 2019 haben die Initiatoren des Volksbegehrens offiziell erklärt, die Mobilisierung für das Volksbegehren komplett einzustellen. Es wurde in Zusammenarbeit ein Eckpunktepapier erstellt.
> Pflanzenschutzmittel sollen in Naturschutzgebieten ab 2022 nicht mehr eingesetzt werden, in den übrigen Schutzgebieten bleibt dies möglich.
> Der Integrierte Pflanzenschutz (IP) soll in Schutzgebieten verbindlich eingeführt werden.
> Der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel soll um 40 bis 50 Prozent reduziert werden.
> Der ökologische Landbau soll auf 30 bis 40 Prozent ausgebaut werden.
> Die Pflege und die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen soll weiter gestärkt werden.
> Der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in Privatgärten wird verboten. (stk)