HG Ortsdurchfahrten SInsheim

Den Tempolimits liegt die EU-Umgebungslärmrichtlinie zugrunde. Ein wichtiges Kriterium ist die Zahl der Fahrzeuge: Ab 8200 pro Tag kommen Maßnahmen in Frage. Ob beispielsweise eine 30er-Zone eingerichtet wird, entscheidet sich aber auch anhand von der Kubatur der betroffenen Gebäude, deren Standort - beispielsweise der Nähe zur Straße -, und von wie vielen Personen das Gebäude bewohnt wird. Verkürzt formuliert lautet die Frage: Wie viel Lärm kommt zu welcher Zeit bei wie vielen Menschen an? Und dabei handelt es sich um eine theoretische Überlegung: Tatsächlich Lärmmessungen finden nicht statt. Vielmehr beruhen die Entscheidungen auf Berechnungen anhand der erhobenen Daten. Vor diesem Hintergrund stand der Entscheidungsprozess wiederholt in der Kritik. Im konkreten Fall hat das Ingenieurbüro Koehler & Leutwein die Maßnahmen zum Lärmaktionsplan erarbeitet, bewilligt oder abgelehnt werden sie vom Regierungspräsidium. (cbe)

20.04.2018 UPDATE: 20.04.2018 18:30 Uhr 31 Sekunden

An der so genannten Z-Kreuzung - von der Einmündung Wilhelmstraße bis zur Einmündung Friedrichstraße - gilt künftig Tempo 30. Diese Maßnahme ist Teil des Lärmaktionsplans und steht nicht im Zusammenhang mit dem Unfall am Donnerstag (siehe Artikel unten). Foto: C. Beck

Den Tempolimits liegt die EU-Umgebungslärmrichtlinie zugrunde. Ein wichtiges Kriterium ist die Zahl der Fahrzeuge: Ab 8200 pro Tag kommen Maßnahmen in Frage. Ob beispielsweise eine 30er-Zone eingerichtet wird, entscheidet sich aber auch anhand von der Kubatur der betroffenen Gebäude, deren Standort - beispielsweise der Nähe zur Straße -, und von wie vielen Personen das Gebäude bewohnt wird. Verkürzt formuliert lautet die Frage: Wie viel Lärm kommt zu welcher Zeit bei wie vielen Menschen an? Und dabei handelt es sich um eine theoretische Überlegung: Tatsächlich Lärmmessungen finden nicht statt. Vielmehr beruhen die Entscheidungen auf Berechnungen anhand der erhobenen Daten. Vor diesem Hintergrund stand der Entscheidungsprozess wiederholt in der Kritik. Im konkreten Fall hat das Ingenieurbüro Koehler & Leutwein die Maßnahmen zum Lärmaktionsplan erarbeitet, bewilligt oder abgelehnt werden sie vom Regierungspräsidium. (cbe)