Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst war rechtswidrig
Als im Herbst 2018 die Baumhäuser im Hambacher Forst geräumt werden, argumentieren die Behörden mit dem mangelnden Brandschutz. Nun urteilt ein Gericht: Das sei nur vorgeschoben gewesen.

Köln/Kerpen (dpa) - Die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst im Herbst 2018 durch die Stadt Kerpen ist einem Gerichtsurteil zufolge rechtswidrig gewesen.
Das Verwaltungsgericht Köln verkündete am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung, nachdem ein einstiger Baumhaus-Bewohner geklagt hatte. Das Gericht urteilte, die damals als Begründung genannten Brandschutz-Bestimmungen seien nur
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