Interview

"Korrekt verhalten"

Sächsische Polizeibeamte hielten Journalisten fest - Gewerkschaftschef Wendt findet das in Ordnung

23.08.2018 UPDATE: 24.08.2018 06:00 Uhr 2 Minuten, 4 Sekunden

Von Andreas Herholz, RNZ Berlin

Berlin. Rainer Wendt (61) ist seit 2007 Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft - 25 Jahre lang versah er Dienst bei der Schutzpolizei. Der gebürtige Duisburger ist Mitglied der CDU und zum dritten Mal verheiratet. Wendt hat fünf Kinder (Foto: dpa).

In Dresden sorgt ein Polizeieinsatz gegen ein Fernsehteam bei einer Pegida-Demonstration für Aufregung. Ein Demonstrant und Mitarbeiter des Landeskriminalamtes hat sich heftig dagegen gewehrt, gefilmt zu werden. Die Polizei ging gegen die TV-Journalisten vor und soll diese 45 Minuten lang festgehalten haben. Jetzt hagelt es Kritik. Wie stellt sich für Sie dieser Fall dar?

Wir sollten ruhig und sachlich über diesen Fall reden und erst einmal prüfen, was genau geschehen ist. Der LKA-Mitarbeiter ist im Urlaub und bisher nicht einmal angehört worden. Zunächst muss man mit ihm sprechen. Das gehört zu einem rechtsstaatlichen Verfahren. In der Öffentlichkeit gibt es bereits Schuldzuweisungen, wird über Fehlverhalten diskutiert und verurteilt. Der Vorwurf, jedenfalls, die sächsische Polizei sei auf dem rechten Auge blind, ist völlig absurd. Es gibt an der Verfassungstreue der Beamten dort überhaupt keinen Zweifel.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat sich eingeschaltet und spricht von "besorgniserregenden Vorgängen" in Sachsen …

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Es gibt ja keinen noch so kleinen Fall, bei dem sich die Justizministerin nicht einschaltet und zu Wort meldet. Frau Barley sollte sich hier zurückhalten. Es ist die Aufgabe des sächsischen Innenministers, aufzuklären und gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen. Der betroffene Mitarbeiter muss zunächst angehört werden. Die Bundesjustizministerin ist hier nicht zuständig. Wenn Frau Barley solche Stellungnahmen abgibt und die Polizei kritisiert, ist das eine Vorverurteilung. Das akzeptiert die Polizei nicht. Ein solches Verhalten geht zu weit und ist höchst unglücklich. Jeder hat den Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren. Der sächsische Innenminister wird mit aller Konsequenz und rechtsstaatlichen Methoden diesen Fall bearbeiten und aufklären.

War die Reaktion des sächsischen Ministerpräsidenten Kretschmer und die Rückendeckung für die Polizei nicht vorschnell?

Die Polizeibeamten haben sich korrekt verhalten. Da teile ich die Einschätzung des sächsischen Ministerpräsidenten. Die Überprüfung des Fernsehteams hat 45 Minuten gedauert, nicht weil die Polizei das so wollte, sondern weil die Journalisten und Kameraleute das in die Länge gezogen und sich nicht kooperativ gezeigt haben. Sie haben zwischenzeitlich mit ihrer Redaktion telefoniert, mindestens sechs Mal die Polizisten unterbrochen. Dann dauert so eine Überprüfung natürlich. Hier stand der Vorwurf einer Straftat im Raum. Laut Strafprozessordnung müssen in einem solchen Fall zuerst die Personalien festgestellt werden.

Ein Fernsehteam hat Pegida-Demonstranten gefilmt. Um welche Straftat soll es sich da gehandelt haben?

Das soll ja ermittelt werden. Auch die Polizeibeamten müssen gehört werden und sich dazu einlassen. Die Aussagen muss man abwarten.

Der betreffende Pegida-Demonstrant, der sich gegen die Filmaufnahmen gewehrt und den Polizeieinsatz ausgelöst hat, ist Mitarbeiter des Landeskriminalamtes. Ist der Dienst für den Staat mit dem Einsatz für eine verfassungsfeindliche Bewegung wie Pegida vereinbar?

Nicht nur Beamte, sondern auch Angestellte im Öffentlichen Dienst haben die Pflicht, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Gleichzeitig gilt aber auch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Man muss genau prüfen, ob es in diesem Fall arbeitsrechtliche Konsequenzen geben sollte. Eine Mitgliedschaft oder aktive Position bei Pegida ist sicher nicht mit dem Staatsdienst vereinbar. Ob das auch für die Teilnahme an einer Demonstration gilt, muss geklärt werden, notfalls von einem Gericht.