Dann darf ihre Wohnung vom Staat überwacht werden
Der große Lauschangriff - Aber hohe gesetzliche Hürden
Von Tim Müller
Berlin. Jeder Mensch hat das Bedürfnis nach einem Ort, an den er sich zurückziehen kann. Artikel 13 des Grundgesetzes soll dieses Bedürfnis nach Privatsphäre vor staatlichen Eingriffen schützen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wohnung Eigentum des Bewohners ist oder nicht. Ausschlaggebend ist der Wille des Bewohners, die Wohnung dem Zugriff der Öffentlichkeit zu
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