Plus 70 Jahre Grundgesetz

Dann darf ihre Wohnung vom Staat überwacht werden

Der große Lauschangriff - Aber hohe gesetzliche Hürden

22.05.2019 UPDATE: 23.05.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 12 Sekunden
Symbolfoto: dpa

Von Tim Müller

Berlin. Jeder Mensch hat das Bedürfnis nach einem Ort, an den er sich zurückziehen kann. Artikel 13 des Grundgesetzes soll dieses Bedürfnis nach Privatsphäre vor staatlichen Eingriffen schützen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wohnung Eigentum des Bewohners ist oder nicht. Ausschlaggebend ist der Wille des Bewohners, die Wohnung dem Zugriff der Öffentlichkeit zu

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