Haftstrafe gegen Rapperin Schwesta Ewa bestätigt
Die Rapperin Schwesta Ewa verdiente ihr Geld nicht nur mit Musik. Junge Verehrerinnen gingen unter ihrer Regie anschaffen - und mussten Wutausbrüche und Schläge über sich ergehen lassen. Vor Gericht zeigt sie sich zahm und mit Baby. Rettet sie das vor dem Gefängnis?
Karlsruhe (dpa) - Die Rapperin Schwesta Ewa (34) muss wegen Straftaten im Rotlichtmilieu möglicherweise noch einmal ins Gefängnis.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag eine zweieinhalbjährige Haftstrafe, die das Frankfurter Landgericht 2017 gegen die Sängerin verhängt hatte. Damit ist die 34-Jährige rechtskräftig verurteilt.
Ãœber die Vollstreckung der
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