Klagen gegen Google: Wann gilt ein "Recht auf Vergessen"?
Im Netz vergessen zu werden - von alleine klappt das nicht. Zwei Kläger wehren sich nun vor dem Bundesgerichtshof dagegen, dass Google Artikel zu ihren Namen verlinkt. Müssen die Fragen dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden?
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe muss zwei Klagen zur Löschpflicht von Google und damit zum sogenannten Recht auf Vergessen entscheiden.
Im Mittelpunkt stand bei der Verhandlung am Dienstag Artikel 17 der EU-weit geltenden Datenschutz-Grundverordnung: Demnach haben Betroffene grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihre Daten gelöscht werden - allerdings nicht
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