Gericht: Hundehalter haften nach Hundekampf je zur Hälfte
Bei einer Rauferei zwischen zwei Hunden, wird eine Hundebesitzerin gebissen. Sie klagt auf Schmerzensgeld. Ein Gericht hat jetzt entschieden, dass beide Hundebesitzer gleichmermaßen verantwortlich für die Gefahr waren.
Karlsruhe/Mannheim (dpa) - Nach einem Kampf zwischen zwei nicht angeleinten Hunden hat die dabei verletzte Besitzerin des einen Tieres nur Anspruch auf die Hälfte des von ihr geforderten Schmerzensgeldes.
Die Frau sowie der Besitzer des anderen Hundes seien gleichermaßen verantwortlich für die Gefahr, die von ihren Tieren ausging. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in
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