Plus Streit um Datenschutz

Entscheidung über Streckenradar

Die Polizei möchte Streckenradare zur Geschwindigkeitskontrolle nutzen, doch es gibt Bedenken - den Datenschutz. In Niedersachsen steht die Pilotanlage. Erst bekamen ihre Gegner Recht, doch dann änderte sich die Gesetzeslage.

13.11.2019 UPDATE: 13.11.2019 09:28 Uhr 41 Sekunden
Streckenradar-Messgerät
Die Pilotanlage bei Laatzen misst die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer rund zwei Kilometer langen Strecke - nicht an nur einer Stelle. Dafür werden kurzfristig die Kennzeichen aller Autos erfasst. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Lüneburg (dpa) - Ob das bundesweit erste Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle rechtmäßig ist, klärt heute das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG).

Eine Entscheidung dürfte noch an diesem Mittwoch fallen, teilte ein Sprecher des Gerichts in Lüneburg mit. Ein Kläger hat datenschutzrechtliche Einwände, nun geht es um eine abschließende Entscheidung. Im Kern klärt das OVG,

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