Plus Streit um Datenschutz

Entscheidung über Streckenradar

Die Polizei möchte Streckenradare zur Geschwindigkeitskontrolle nutzen, doch es gibt Bedenken - den Datenschutz. In Niedersachsen steht die Pilotanlage. Erst bekamen ihre Gegner Recht, doch dann änderte sich die Gesetzeslage.

13.11.2019 UPDATE: 13.11.2019 09:28 Uhr 41 Sekunden
Streckenradar-Messgerät
Die Pilotanlage bei Laatzen misst die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer rund zwei Kilometer langen Strecke - nicht an nur einer Stelle. Dafür werden kurzfristig die Kennzeichen aller Autos erfasst. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Lüneburg (dpa) - Ob das bundesweit erste Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle rechtmäßig ist, klärt heute das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG).

Eine Entscheidung dürfte