Entscheidung über Streckenradar
Die Polizei möchte Streckenradare zur Geschwindigkeitskontrolle nutzen, doch es gibt Bedenken - den Datenschutz. In Niedersachsen steht die Pilotanlage. Erst bekamen ihre Gegner Recht, doch dann änderte sich die Gesetzeslage.
Lüneburg (dpa) - Ob das bundesweit erste Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle rechtmäßig ist, klärt heute das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG).
Eine Entscheidung dürfte noch an diesem Mittwoch fallen, teilte ein Sprecher des Gerichts in Lüneburg mit. Ein Kläger hat datenschutzrechtliche Einwände, nun geht es um eine abschließende Entscheidung. Im Kern klärt das OVG,
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