"Es war Ihnen egal" - Fünfeinhalb Jahre Haft für 88-Jährigen
Die Anklage lautete auf versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und schwere Brandstiftung. Die Richter sprachen einen angeklagten 88-Jährigen nun für schuldig. Er muss in Haft.

Karlsruhe (dpa) - Ein 88 Jahre alter Mann muss wegen versuchten Mordes an seinem Schwiegersohn und schwerer Brandstiftung fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.
Auch wegen gefährlicher Körperverletzung sprachen ihn die Richter des Landgerichts Karlsruhe am Dienstag für schuldig. Der Deutsche hatte im März 2021 erst die Terrasse des Hauses seiner Tochter in Malsch und dann seinen hinzueilenden
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