BGH prüft Altersdiskriminierung auf Party
Wer Party machen will und am Türsteher scheitert, ärgert sich. In München wurde ein Mann abgewiesen, weil der damals 44-Jährige zu alt aussah. Nun landet sein Fall vor dem BGH.

Karlsruhe/München (dpa) - Graue Haare im Stoppelbart, Lachfalten um die Augen: Sieht Nils Kratzer deswegen zu alt aus, um an einem Sommerabend beim "Isarrauschen" auf der Praterinsel in München zu feiern?
Ja, entschieden die Sicherheitsleute an der Einlasskontrolle - und verwehrten dem damals 44-Jährigen und zwei Begleitern (Ü30) den Zutritt. Nein, findet Kratzer - und sah sich
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