Plus Gefahr für die Allgemeinheit

Gleisattacken-Täter muss dauerhaft in die Psychiatrie

Ein Mann stößt eine Mutter und ihren Sohn vor einen einfahrenden Zug, das Kind stirbt. Die Tat sorgte im vergangenen Sommer für Entsetzen. Jetzt haben die Richter ihr Urteil verkündet.

28.08.2020 UPDATE: 28.08.2020 04:08 Uhr 1 Minute, 51 Sekunden
Attacke am Frankfurter Hauptbahnhof
Im Prozess um die tödliche Gleisattacke am Frankfurter Hauptbahnhof wird das Urteil erwartet. Foto: Arne Dedert/dpa

Frankfurt (dpa) - Im Fall der tödlichen Gleisattacke am Frankfurter Hauptbahnhof ist der Täter schuldunfähig und muss in eine Psychiatrie.

Er habe eine "lebenslange seelische Behinderung", erklärte der Vorsitzende Richter des Frankfurter Landgerichts, Jörn Immerschmitt, in der Urteilsbegründung am Freitag. Es bestehe die Gefahr, dass er wieder erhebliche Taten begehen würde, auch

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+