Gleisattacken-Täter muss dauerhaft in die Psychiatrie
Ein Mann stößt eine Mutter und ihren Sohn vor einen einfahrenden Zug, das Kind stirbt. Die Tat sorgte im vergangenen Sommer für Entsetzen. Jetzt haben die Richter ihr Urteil verkündet.
Frankfurt (dpa) - Im Fall der tödlichen Gleisattacke am Frankfurter Hauptbahnhof ist der Täter schuldunfähig und muss in eine Psychiatrie.
Er habe eine "lebenslange seelische Behinderung", erklärte der Vorsitzende Richter des Frankfurter Landgerichts, Jörn Immerschmitt, in der Urteilsbegründung am Freitag. Es bestehe die Gefahr, dass er wieder erhebliche Taten begehen würde, auch
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