BGH zu Organspenden: Ärzte müssen umfassend aufklären
Mehrere Hundert Menschen spenden jedes Jahr eine Niere an ihnen nahestehende schwerkranke Menschen. Über Risiken müssen potenzielle Spender vollständig aufgeklärt werden. Karlsruhe stellt hier klare Anforderungen an Ärzte.
Karlsruhe (dpa) - Vor einer Lebend-Organspende müssen Ärzte nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) umfassend über alle Risiken aufklären.
Bei mangelhafter Aufklärung haben Patienten, die gesundheitliche Schäden davontragen, Anspruch auf Schmerzensgeld und Entschädigung, entschied der BGH in Karlsruhe in zwei Fällen aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (Az. VI ZR 318/17 und
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+