Plus "Aloha"

Bundesgericht entscheidet über Tattoos bei Polizisten

Darf ein bayerischer Polizist sich am Unterarm tätowieren lassen? Diese Frage muss das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beantworten. Im Mittelpunkt des Falls stehen Erinnerungen an unvergessliche Flitterwochen.

12.05.2020 UPDATE: 12.05.2020 07:28 Uhr 2 Minuten, 14 Sekunden
Bundesgericht entscheidet über Tattoos bei Polizisten
Polizeioberkommissar Jürgen Prichta hält bei der Verhandlung am Bayerischen Verwaltungsgerichthof die Entwürfe für sein geplantes Tattoo in den Händen. Foto: Britta Schultejans/dpa

Leipzig/Lauf an der Pegnitz (dpa) - Seit sieben Jahren kämpft Jürgen Prichta für seinen hawaiianischen Traum. Der 43 Jahre alte Polizist aus Bayern will sich den Schriftzug "Aloha" auf den Unterarm tätowieren lassen - als Erinnerung an seine traumhaften Flitterwochen.

Doch das darf er bislang nicht, weil das Polizeipräsidium Mittelfranken ihm verbietet, sich sichtbar tätowieren zu

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