Plus "Absoluter Revisionsgrund"

Schlafender Schöffe: Langwieriger Prozess braucht Neuauflage

Beim Verlesung der Anklageschrift hatte ein Schöffe erwiesenermaßen "über einen nicht unerheblichen Zeitraum fest geschlafen". Deshalb muss ein langwieriger Strafprozess noch einmal von vorn beginnen - mit mehr als einem Dutzend Verhandlungstagen.

25.11.2020 UPDATE: 25.11.2020 18:03 Uhr 48 Sekunden
Justitia-Statue
Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa

Karlsruhe (dpa) - Mehr als ein Dutzend Verhandlungstage für nichts und wieder nichts: In Kassel muss ein langwieriger Strafprozess noch einmal von vorn beginnen, weil ein Schöffe bei der Verlesung der Anklage geschlafen hat.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das Landgerichts-Urteil mit sämtlichen Feststellungen auf. Eine andere Kammer muss den Fall neu verhandeln, wie aus dem

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