Schlafender Schöffe: Langwieriger Prozess braucht Neuauflage
Beim Verlesung der Anklageschrift hatte ein Schöffe erwiesenermaßen "über einen nicht unerheblichen Zeitraum fest geschlafen". Deshalb muss ein langwieriger Strafprozess noch einmal von vorn beginnen - mit mehr als einem Dutzend Verhandlungstagen.
Karlsruhe (dpa) - Mehr als ein Dutzend Verhandlungstage für nichts und wieder nichts: In Kassel muss ein langwieriger Strafprozess noch einmal von vorn beginnen, weil ein Schöffe bei der Verlesung der Anklage geschlafen hat.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das Landgerichts-Urteil mit sämtlichen Feststellungen auf. Eine andere Kammer muss den Fall neu verhandeln, wie aus dem
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