VGH gibt Flüchtlingen bei Klage teils recht
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat Flüchtlingen bei einer Klage gegen frühere Regelungen in der Hausordnung einer Erstaufnahmeunterkunft in Freiburg teilweise Recht gegeben. Nach einem am Donnerstag in Mannheim veröffentlichten Urteil fehlte bei den Regelungen zum Betreten der Bewohnerzimmer die gesetzliche Grundlage. Auswirkungen für die Kläger hat dies nicht - sie wohnen nicht mehr in der Unterkunft. Auch wurde inzwischen eine neue Hausordnung erlassen.
Mannheim/Freiburg (dpa/lsw) - Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat Flüchtlingen bei einer Klage gegen frühere Regelungen in der Hausordnung einer Erstaufnahmeunterkunft in Freiburg teilweise Recht gegeben. Nach einem am Donnerstag in Mannheim veröffentlichten Urteil fehlte bei den Regelungen zum Betreten der Bewohnerzimmer die gesetzliche Grundlage. Auswirkungen für die
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