Plus

Studienplatzvergabe für Medizin teilweise verfassungswidrig

Karlsruhe (dpa) - Das Vergabeverfahren für Studienplätze im Fach Humanmedizin ist teilweise verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

19.12.2017 UPDATE: 19.12.2017 10:18 Uhr 4 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Das Vergabeverfahren für Studienplätze im Fach Humanmedizin ist teilweise verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+