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Revision abgelehnt - Schlecker-Kinder müssen ins Gefängnis

Stuttgart (dpa) - Die Kinder des Drogeriemarktunternehmers Anton Schlecker müssen ihre Gefängnisstrafen antreten. Lars und Meike Schlecker hatten gegen die Urteile des Landgerichts Stuttgart Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof wies diese zurück, setzte aber die Freiheitsstrafe etwas herunter. Damit sind die Geschwister rechtskräftig zu Haftstrafen von je zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden. Den beiden werden Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott und Beihilfe zum Bankrott ihres Vaters vorgeworfen.

25.04.2019 UPDATE: 25.04.2019 12:08 Uhr 15 Sekunden

Stuttgart (dpa) - Die Kinder des Drogeriemarktunternehmers Anton Schlecker müssen ihre Gefängnisstrafen antreten. Lars und Meike Schlecker hatten gegen die Urteile des Landgerichts Stuttgart Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof wies diese zurück, setzte aber die Freiheitsstrafe etwas herunter. Damit sind die Geschwister rechtskräftig zu Haftstrafen von je zwei Jahren und sieben Monaten

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