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Polizei soll mehr Befugnisse bei Abschiebungen erhalten

Berlin (dpa) - Damit Ausreisepflichtige vor einer Abschiebung nicht mehr untertauchen können, soll die Polizei mehr Befugnisse erhalten. In einem Änderungsantrag von Union und SPD zum sogenannten "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" heißt es, die Polizei solle auf Anordnung eines Richters die Wohnung des betroffenen Ausländers durchsuchen dürfen. Bei "Gefahr im Verzug" könne diese Durchsuchung auch von der Behörde angeordnet werden, die für die Abschiebung zuständig ist. Die Hürden für Abschiebegewahrsam sollen gesenkt werden.

04.06.2019 UPDATE: 04.06.2019 10:53 Uhr 17 Sekunden

Berlin (dpa) - Damit Ausreisepflichtige vor einer Abschiebung nicht mehr untertauchen können, soll die Polizei mehr Befugnisse erhalten. In einem Änderungsantrag von Union und SPD zum sogenannten "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" heißt es, die Polizei solle auf Anordnung eines Richters die Wohnung des betroffenen Ausländers durchsuchen dürfen. Bei "Gefahr im Verzug" könne diese Durchsuchung auch von

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