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NSU-Helfer Carsten S. zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt

München (dpa) - Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München den Mitangeklagten Carsten S. zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Das Oberlandesgericht München sprach S. der Beihilfe zum Mord in neun Fällen schuldig, verurteilte ihn aber nach Jugendstrafrecht, weil er zur Tatzeit noch Heranwachsender war. S. hatte gestanden, dem "Nationalsozialistischen Untergrund" die "Ceska"-Pistole übergeben zu haben, mit der die Neonazi-Terroristen später neun Menschen erschossen. Die Anklage hatte eine Jugendstrafe von drei Jahren gefordert. Die Verteidiger hatten dagegen Freispruch gefordert.

11.07.2018 UPDATE: 11.07.2018 10:18 Uhr 18 Sekunden

München (dpa) - Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München den Mitangeklagten Carsten S. zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Das Oberlandesgericht München sprach S. der Beihilfe zum Mord in neun Fällen schuldig, verurteilte ihn aber nach Jugendstrafrecht, weil er zur Tatzeit noch Heranwachsender war. S. hatte gestanden, dem "Nationalsozialistischen Untergrund" die "Ceska"-Pistole

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