Wie Pfusch am Bau richtig gerügt wird
Bauherren haben einen Anspruch auf ein vertragsgemäß fertig gestelltes Eigenheim. Manchmal geht dennoch etwas schief. Dann besteht das Recht auf Mängelbeseitigung. Wie geht man am besten vor?
Sie beginnt mit der Bauabnahme. Ansprechpartner sind danach
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